AGB

1. Geltungsbereich


1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Beratung des Auftrag-gebers durch die SO Beratergruppe in Bezug auf die Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer Entscheidungen und Vorhaben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Erteilung des Auftrages Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Auftraggebers.



1.2 Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.



1.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt und auf der Homepage der SO Beratergruppe veröffentlicht (www.so-beratergruppe.de). Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang


2.1 Gegenstand des Auftrages ist die im Auftrag bezeichnete Beratungstätigkeit der SO Beratergruppe. Der Beratungsauftrag kommt bei Vereinbarung eines Termins zur Abnahme der Leistung, durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag, zustande.



2.2 Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die SO Beratergruppe zur Auftragsausführung sachverständiger und erfahrener Berater/innen oder Unterauftragnehmer bedienen, wobei die SO Beratergruppe dem Auftraggeber gegenüber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die SO Beratergruppe hat dem Auftrag entsprechend ausgebildete und mit dem nötigen Fachwissen versehene Berater/innen einzusetzen. Im Übrigen entscheidet die SO Beratergruppe nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber, welche Berater/innen eingesetzt oder ggf. ausgetauscht werden.

3. Leistungsänderungen


3.1 Die SO Beratergruppe ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern der SO Beratergruppe dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.



3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Auftragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der SO Beratergruppe oder den Zeitplan, vereinbaren die SO Beratergruppe und der Auftraggeber eine angemessene Anpassung der Auftragsbedingungen.



3.3 Rücktritt und Terminstornierung
a. Bei Rücktritt vom Auftrag oder Stornierung verbindlich vereinbarter Termine für ganz- oder mehr-tägige Veranstaltungen (z.B. Seminare, Fortbildungen, Qualifizierungen, Tagungen, Workshops, Trainingstage sowie SO Seminare und SO Workshops) durch den Auftraggeber entsteht der SO Beratergruppe folgender Anspruch, unabhängig von einer Neuterminierung:



Ab Auftragserteilung 10 %, mindestens jedoch 50 Euro, des vereinbarten Honorars
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Absage bis zu 10 Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins 40 % des vereinbarten Honorars 
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Absage bis zu 5 Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ganztagesveranstaltungen sind Veranstaltungen, für die eine Dauer von mindestens 6 Nettozeitstunden vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann bei Absage einzelner Teilnehmer/innen den freiwerdenden Platz bei Nennung und Teilnahme eines in gleicher Weise geeigneten und von der SO Beratergruppe akzeptierten Ersatzteilnehmers nachbesetzen.



b. Bei Rücktritt vom Auftrag oder Stornierung verbindlich vereinbarter Coaching-, Supervisions-, Arbeitsgruppentermine durch den Auftraggeber entsteht der SO Beratergruppe folgender Anspruch, unabhängig von einer Neuterminierung:



Ab Auftragserteilung 10 % des vereinbarten Honorars
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Absage vom 10. und bis zum 2. Werktag vor dem vereinbarten Termin 40 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Absage am 1. Werktag vor dem vereinbarten Termin und am Tag des vereinbarten Termins 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verstreichen des Termins ohne Absage 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.4 Für den Fall, dass ein Berater der SO Beratergruppe einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann dieser von der SO Beratergruppe durch einen anderen Berater in Abstimmung mit dem Auftraggeber ersetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der vereinbarte Termin in Abstimmung mit dem Auftraggeber verschoben.
3.5 Für den Fall, dass die für eine von der SO Beratergruppe angebotene Qualifizierungsmaßnahme ausreichende Teilnehmerzahl nicht rechtzeitig zustande kommt, ist die SO Beratergruppe berechtigt, bei Erstattung aller bereits von den Teilnehmern geleisteten Zahlungen die Veranstaltung abzusagen oder die Anzahl der SO Berater/SO Trainer entsprechend anzupassen. Die Absage er-folgt schriftlich an die vom Teilnehmer angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen


4.1 Das Honorar für die Leistungen der SO Beratergruppe wird nach den für die Tätigkeiten tatsächlich aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Neben der Honorarforderung hat die SO Beratergruppe Anspruch auf Ersatz von Auslagen (u. a. Reisekosten). Die Kosten für die Erstellung von Foto- und/oder Ergebnisprotokollen werden separat abge-rechnet, soweit dies nicht anders z.B. als Inklusivleistung vereinbart worden ist.



4.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug ist die SO Beratergruppe be-rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. bezogen auf die in Rechnung gestellte Forderung zu verlangen.


5. Schweigepflicht und Datenschutz nach den Richtlinien der DSGVO (siehe dazu auch Datenschutz auf der Website)

5.1 Die SO Beratergruppe ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten und nicht allgemein bekannten Informationen oder Geschäfts- und Bankgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Der Weitergabe solcher Informationen an mit der Ausführung des Auftrages beteiligte Dritte stimmt der Auftraggeber zu.


5.2 Die SO Beratergruppe übernimmt es, alle von SO Beratergruppe zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.


5.3 Die vom Auftraggeber überlassenen Informationen dürfen von der SO Beratergruppe nur für die Bearbeitung des Auftrages eingesetzt werden.


5.4 Der Auftraggeber und die SO Beratergruppe werden personenbezogene Daten des jeweils anderen unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nur für auftragsbezogene Zwecke verarbeiten und nutzen.

5.5 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, die er der SO Beratergruppe im Zusammenhang mit dem Auftrag überlässt, von der SO Beratergruppe elektronisch gespeichert werden können.


5.6 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die SO Beratergruppe seine Firma als Referenzkunden benennen kann. Die Verwendung des Logos des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

6. Haftung


6.1 Die SO Beratergruppe haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von der SO Beratergruppe bzw. deren Berater vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.



6.2 Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.



6.3 Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei von der SO Beratergruppe vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.



6.4 Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die SO Beratergruppe verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung.

7. Nutzungs- und Urheberrechte


7.1 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen und der Beratungsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen und Organisationen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der SO Beratergruppe.



7.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die SO Beratergruppe Urheber, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter berührt werden. Der Auftraggeber erhält aber in diesen Fällen das in 7.1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

7.3 Die von der SO Beratergruppe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Seminarunterlagen, Arbeitsaufträge und -papiere, Handouts, Checklisten) sind geistiges Eigentum der SO Beratergruppe und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SO Beratergruppe kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.


7.4. Mit vollständiger Zahlung des mit der SO Beratergruppe vereinbarten Honorars, erhält der Kunde an den von der SO Beratergruppe selbst erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht die Erzeugnisse für seine interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie zu bearbeiten. Bei PR-Dienstleistungen erhält der Kunde darüber hinaus das Recht, die Arbeitserzeugnisse für externe Kommunikationszwecke zu verwenden. Die SO Beratergruppe erhält das Recht, die Arbeitsergebnisse zu archivieren und das bei der Erarbeitung der betroffenen Erzeugnisse erworbene Know-how uneingeschränkt weiter zu nutzen. Darüber hinaus sichert die SO Beratergruppe zu, weder das Original oder Kopien der Erzeugnisse weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie die vereinbarte Vertraulichkeit werden gewahrt.

8. Zusätzliche Bedingungen für Qualifizierungsreihen

8.1 Teilnehmer: Qualifizierungen werden für Führungskräfte, Geschäftsführer, Personalentwickler, Fach- und Prozessberater, Projektmanager, Veränderungsmanager, Berater mit Berufserfahrung angeboten. Zur Sicherstellung eines individuellen Lernerfolges ist die Teilnehmerzahl auf max. 14 Teilnehmer begrenzt. Die SO Beratergruppe stellt sicher, dass Teilnehmer einer Firma keine dominante Gruppe bilden.

8.2 Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der SO Beratergruppe. Sie kann per Post, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die erfolgreiche Anmeldung wird von der SO Beratergruppe per E-Mail bestätigt. Die An-meldebestätigungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen erstellt. Eine endgültige Zusage zur Qualifizierung erfolgt per E-Mail erst nach einem telefonischen oder persön-lichen Interview mit einem der Trainer und wenn eine ausreichend große Gruppe zustande kommt.

8.3 An- und Abfahrtskosten sowie Unterbringung: Die An- und Abfahrt sowie die Unterbringung sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen.

9. Schlussbestimmungen


9.1 Für alle Ansprüche aus dem Auftrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



9.2 Gerichtsstand für alle Leistungen ist Hamburg, sofern der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem nicht öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.



9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Auftrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht.



9.4 Sollte eine der Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder aus sonstigem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die SO Beratergruppe und der Auftraggeber verpflichten sich in einem solchen Fall, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Stand: 1.7.2023

SO Beratergruppe Dr. Reichelt-Nauseef
Hinsbeker Berg 25 B
22399 Hamburg
Ust.IdNr: DE322314168

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Dr. Reichelt-Nauseef

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